Energieausweis ab 1. Jänner 2009
Wie auch bereits in div. Medien berichtet wurde, ist ab 1. Jänner 2009 gem. österreichischem Energieausweisvorlagegesetzes bei Kauf, Vermietung und Verpachtung – auch im Altbestand – von Wohn- und Geschäftsobjekten die Vorlage eines Energieausweises notwendig.
Aus dem Typenschein Ihres Autos können Sie ersehen, mit welchem Treibstoffverbrauch zu rechnen ist.
Mit dem Energieausweis erhalten Sie diese Werte für Ihr Haus:
- Wie hoch ist der errechnete und zu erwartende Energieverbrauch insgesamt?
- Wie steht es mit der Dämmung?
Verantwortlich für das Vorliegen eines Energieausweises ist der Besitzer, der Vermieter bzw. der Verkäufer eines Objekts.
Seit Jahren erstellen wir Energieausweise für unsere Kunden. Wenn auch Sie interessiert sind bzw. ein Energieausweis vorgeschrieben wird, informieren wir Sie gerne.
Natürlich unterbreiten wir kostenlose Vorschläge für die Verbesserung der Dämmwerte Ihres Hauses, Ihrer Wohnung, etc. Wir haben die entsprechende Erfahrung und natürlich des technische know how.
Rufen Sie uns einfach an! Tel. 06132 / 23435
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